Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

der Worring Leder GmbH, Lahnstraße 30, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Per Worring.


  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen uns (Worring Leder GmbH [Verlinkung auf das Impressum einfügen], Lahnstraße 30, 45478 Mühlheim an der Ruhr) und unseren gewerblich tätigen Kunden geschlossenen Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben.

(3) Bei Bestellungen per E-Mail oder Telefon über ein von uns unverbindlich abgegebenes Angebot stellt Ihre Bestellung ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung, sondern dient ausschließlich Ihrer Information über den Eingang Ihrer Bestellung.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich ab Lager Mülheim an der Ruhr für Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wenn dies ver­ein­bart wurde, sind die Rechnungen wie folgt zahlbar: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungs­datum mit 2% Skonto, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Über­schreitung des Ziels tritt Verzug ohne Mahnung ein. Wechsel oder Schecks werden nicht ak­zeptiert.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  • 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Übersicht über die Versandkosten finden Sie hier [Verlinkung].

(2) Die Lieferzeit beträgt circa 5 Werktage, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss.

(3) Soweit die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar ist, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, nehmen wir das Vertragsangebot des Kunden nicht an, so dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit.

(4) Hö­he­re Ge­walt und sons­ti­ge Um­stän­de, die au­ßer­halb unseres Ein­flus­ses lie­gen und die Lie­fe­rung un­mög­lich ma­chen, ent­bin­den uns von den Aus­füh­run­gen die­ses Ver­tra­ges. Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Bei der­ar­ti­gen Fäl­len sind wir be­rech­tigt, die Lie­fe­rung bis zum Ab­lauf einer an­ge­mes­se­nen Frist nach Be­sei­ti­gung der Un­mög­lich­keit oder des Un­ver­mö­gens hin­aus­zu­schie­ben oder sich von sei­nen Lie­fe­rungs­ver­pflich­tun­gen frei zu zeich­nen. Be­strei­tet der Kunde das Vor­lie­gen die­ser Vor­aus­set­zung, so ist er be­weis­pflich­tig. Wird die Lie­fe­rung aus Grün­den wie oben an­ge­ge­ben un­mög­lich, so steht bei­den Par­tei­en 3 Mo­na­te nach Über­schrei­tung des ur­sprüng­li­chen Lie­fer­ter­mins ein Rück­tritts­recht zu. Ist der Kunde je­doch im Ver­zug der An­nah­me oder ist die Ge­fahr be­reits auf ihn über­ge­gan­gen, bleibt der Kunde zu Ge­gen­leis­tun­gen ver­pflich­tet. Ein Rück­tritts­recht steht dem Kunden dann nicht zu.

(5) Die Ge­fahr geht mit Ab­sen­den der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn nur Teil­lie­fe­run­gen er­fol­gen. Ver­zö­gert sich der Ver­sand der Ware auf Wunsch des Kunden oder in­fol­ge an­de­rer Um­stän­de, die wir nicht zu ver­tre­ten hat, so geht die Ge­fahr mit der Mit­tei­lung der Ver­sand­be­reit­schaft auf den Kunden über.

  • 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden vor.

(2) Soweit die Ware vom Kunden vor Übergang des Eigentums verarbeitet oder umgebildet wird, gelten der wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Diese gelten als Vorbehaltsware.

(3) Der Kunde tritt uns für den Fall einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.

(4)  So­lan­ge der Kunde sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen ge­gen­über dem Ver­käu­fer ord­nungs­ge­mäß nach­kommt, ist er er­mäch­tigt, diese For­de­run­gen für Rech­nung des Ver­käu­fers ein­zu­zie­hen. Wir sind je­doch be­rech­tigt, den ihm auf Ver­lan­gen zu be­nen­nen­den Ab­käu­fern von dem Über­gang Mit­tei­lung zu ma­chen und An­wei­sun­gen zu er­tei­len.

(4) Der Kunde hat uns et­wai­ge Zu­grif­fe Drit­ter auf die unter Ei­gen­tums­vor­be­halt ge­lie­fer­ten Waren, oder auf die ab­ge­tre­te­nen For­de­run­gen so­fort mit­zu­tei­len.

(5) Das Ei­gen­tums­recht hat auch Gül­tig­keit dem Spe­di­teur ge­gen­über, dem die Waren auf An­trag des Kunden oder auf Ver­an­las­sung des Ver­käu­fers über­ge­hen wer­den.

(4) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechenden Umfang freizugeben.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. In Schadenfällen entstehende Versicherungsansprüche treten an Stelle des vorbehaltenen Eigentums.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  • 6 Urheberrechte

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Bilder, Muster etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  • 7 Sach- und Rechtsmängel

(1) Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren anzuzeigen, sofern es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt.

(2) Eine Mehr- oder Min­der­lie­fe­rung der be­stell­ten Menge bis zu 10 % gilt als ver­ein­bart.

(3) Wir ga­ran­tieren nicht, dass die Ware für die vom Kun­den ge­dach­te Ver­wen­dung ge­eig­net ist.

(4) Bei be­rech­tig­ter Män­gel­rü­ge in­ner­halb der Frist können wir nach unserer Wahl unter Aus­schluss sons­ti­ger Ge­währ­leis­tungs­an­spru­che des Kunden Er­satz lie­fern oder Nach­bes­se­rung vor­neh­men, wobei meh­re­re Nach­bes­se­run­gen zu­läs­sig sind. Schlägt dies fehl, kann der Kunde eine Ver­gü­tung des Min­der­wer­tes ver­lan­gen, es sei denn, wir er­klären uns zur Zu­rück­nah­me der Ware be­reit.

(5) Be­an­stan­dun­gen, die bei offensichtlichen Mängeln nicht in­ner­halb 10 Tagen – au­ßer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land 20 Tagen – nach er­folg­ter Lie­fe­rung der Ware am Be­stim­mungs­ort dem Ver­käu­fer zu­ge­hen, sind ver­spä­tet und nich­tig.

(6) Re­kla­ma­tio­nen sind nur gül­tig, wenn sie schrift­lich in der an­ge­ge­be­nen Zeit er­fol­gen, und sich die Ware noch in ihrer ur­sprüng­li­chen Be­schaf­fen­heit be­fin­det. Eine Re­kla­ma­ti­on be­freit den Käu­fer nicht von der Zah­lung des Kauf­prei­ses. Maß­re­kla­ma­tio­nen wer­den nur dann an­er­kannt, wenn die Dif­fe­renz nach­weis­lich eine To­le­ranz von 3% nach unten oder oben über­steigt

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

  • 9 Haftungsausschluss

(1) Wir haften dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  • 10 Erfüllungsort

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

(2) Das Ver­sand­ri­si­ko ab Er­fül­lungs­ort trägt der Kunde auch dann, wenn die Lie­fe­rung fracht­frei oder frei deut­scher Sta­ti­on ver­ein­bart wor­den ist. Für alle wei­te­ren sich aus dem Ver­trag er­ge­be­nen Ver­pflich­tun­gen hin­sicht­lich des Er­fül­lungs­or­tes, ins­be­son­de­re für die Ab­lie­fe­rung und Über­ga­be der Ware durch uns sowie die Un­ter­su­chung der Ware durch den Kunden nach § 377 HGB ist der Er­fül­lungs­ort der eu­ro­päi­sche An­kunfts­ha­fen für au­ßer­eu­ro­päi­sche Ware, die von die­sem An­kunfts­ha­fen, und nicht über Mül­heim an der Ruhr, an den Käu­fer zur Aus­lie­fe­rung ge­langt. Bei Bezug der Ware vom Ver­käu­fer bei eu­ro­pä­isch-kon­ti­nen­ta­len Vor­lie­fe­ran­ten ist Er­fül­lungs­ort für Lie­fe­rung und Ab­nah­me der ver­ein­bar­te Be­stim­mungs­ort.

  • 11 Lizenzen und Genehmigungen

Der Ver­trag wird ab­ge­schlos­sen vor­be­halt­lich end­gül­ti­ger und recht­zei­ti­ger Er­tei­lung der er­for­der­li­chen Aus- und Ein­fuhr­li­zenz und/oder sons­ti­ger amt­li­cher Ge­neh­mi­gun­gen, die für die Ab­wick­lung die­ses Ge­schäf­tes not­wen­dig sind.

  • 12 Handelsbräuche

Le­dig­lich er­gän­zend und nur in­so­weit, als die vor­ste­hen­den Ver­trags­ab­re­den nicht ent­ge­gen­ste­hen, ver­ein­bar­ten Ver­käu­fer und Käu­fer die Be­stim­mun­gen des je­weils bei Ver­trags­ab­schluss gül­ti­gen in­ter­na­tio­na­len CIF-Kon­trak­tes für Häute und Felle und er­gän­zend hier­zu das in­ter­na­tio­nal Fi­nis­hed Lea­ther Contract.

  • 13 Schlussbestimmung

(1) Einbeziehung und Auslegung dieser AGB regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Ge­richts­stand ist Mül­heim an der Ruhr, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(3) Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksam bzw. nichtige Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages entspricht.